Datennutzung

WERDEN MEINE DATEN UND PROBEN AN KOOPERATIONSPARTNER WEITERGEGEBEN?

Im Rahmen der Auswertung und Analyse kann eine Weitergabe von pseudonymisierten Untersuchungsergebnissen, studienbezogenen und klinischen Daten
und Proben an akademische und industrielle Kooperationspartner erfolgen.

Die Kooperationspartner dürfen diese Ergebnisse, Daten, Proben, usw. für die oben im Kapitel „Welche Zwecke verfolgt die Hamburg City Health Study?“ beschriebenen Zwecke verwenden. Diese Partner nehmen u. a. laborchemische, genomweite genetische Analysen, die Auswertung von studienbezogenen und
klinischen Daten, Fragebögen und Untersuchungsergebnissen (Befunden), aber auch Qualitätskontrollen einzelner Untersuchungen vor. Gegebenenfalls werden
Proben und Daten hierfür auch an von den Kooperationspartnern beauftragte spezielle Dienstleister (z. B. Auftragslabore) weitergeben.

Vor der Weitergabe von Proben und Daten an Kooperationspartner werden diese erneut pseudonymisiert (d.h. es wird für eine doppelte Verschlüsselung eine weitere Buchstaben-Zahlen-Kombination vergeben). So lassen sich keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen.

Personenbezogene Daten (wie z. B. Name, Initialen, Anschrift und Geburtsdatum) werden generell nicht weitergegeben. Die Ergebnisse externer Auswertungen werden in die Studiendatenbank eingelesen. Die Studienleitung entscheidet über die Weitergabe von pseudonymisierten Studienergebnissen und Proben aus der Studiendatenbank an Kooperationspartner.

Im Rahmen der Wartung von IT-Systemen und technischen Geräten ist es möglich, dass externe Fernwartungstechniker Zugang zu den pseudonymisierten Untersuchungsdaten erhalten. Diese werden über Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung auf das Datengeheimnis verpflichtet. Da es sich um ein auf längere Zeit angelegtes Forschungsprojekt handelt, können sich die externen Fernwartungstechniker ggf. ändern.